Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
3S- SchreinerService GmbH
Lindenstrasse 20, 8302 Kloten, Schweiz
Telefon: +41 43 843 76 63
E-Mail: info@3s-schreinerservice.ch
Website: www.3s-schreinerservice.ch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Werkverträge,
Lieferungen, Montagen und Dienstleistungen der 3S- Schreinerservice GmbH (nachfolgend
„3S“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung von 3S.
2. Vertragsgrundlagen (OR Werkvertrag)
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR), insbesondere Art. 363 ff. OR über den Werkvertrag.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme der Offerte, Unterzeichnung oder
Genehmigung der Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Auftragserteilung. Die
Auftragsbestätigung ist unverzüglich zu prüfen. Abweichungen sind innert 3 Arbeitstagen
schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt sie als genehmigt.
4. Angebote und Preise
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 60 Tage gültig. Alle Preise verstehen sich in
CHF exkl. MWST. Preisänderungen infolge Änderungen von Material-, Lohn-, Transport-
oder Fremdkosten bleiben vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im
Angebot enthalten sind, werden separat verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen Offerte und/oder
Auftragsbestätigung. Ohne besondere Vereinbarung sind Rechnungen innert 10 Tagen netto
zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann 3S Verzugszins gemäss OR verlangen, Mahngebühren
erheben, weitere Leistungen aussetzen oder Vorauszahlung verlangen. Gelieferte Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 3S.
6. Termine und Ausführungsfristen
Terminangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bestätigt wurden. Die Ausführungsfrist beginnt erst, wenn alle technischen Details geklärt,notwendige Unterlagen vorhanden und vereinbarte Zahlungen geleistet sind.
Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Lieferengpässen oder fehlender Mitwirkung des
Auftraggebers begründen keine Schadenersatzansprüche.
7. Einsatzort, Lieferung und Objektbedingungen
Nutzen und Gefahr gehen mit Lieferung oder Montagebeginn auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Einsatzort — unabhängig davon, ob es sich
um eine Baustelle, Wohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäfts- oder
Büroräume, Garagen oder sonstige private oder gewerbliche Räumlichkeiten handelt — frei
zugänglich und montagebereit ist. Zufahrt, Parkmöglichkeiten, Transportwege,
Liftbenutzung sowie Strom- und Lichtversorgung sind bereitzustellen. Mehrkosten
aufgrund fehlender Voraussetzungen oder eingeschränkter Zugänglichkeit werden
zusätzlich verrechnet.
8. Arbeiten im Bestand und in bewohnten Räumen
Bei Arbeiten in bestehenden oder bewohnten Objekten sind Staub, Lärm, Erschütterungen
sowie Nutzungseinschränkungen unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Der
Auftraggeber hat Möbel, Geräte und Wertgegenstände zu entfernen oder zu schützen und
freie Arbeitsflächen bereitzustellen.
9. Montageleistungen
Montagen erfolgen gemäss Offerte und technischen Vorgaben. Nicht enthaltene Leistungen
wie Anpassungen am Baukörper, Demontagen, Entsorgung, zusätzliche Schnitte oder
Bohrungen, Spezialgeräte oder Mehrpersonal werden separat verrechnet. Der Auftraggeber
ist für eine ausreichende Tragfähigkeit der vorhandenen Konstruktionen verantwortlich.
10. Verdeckte Installationen und bestehende Bauteile
Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen, Rohren, Kabeln oder sonstigen verdeckten
Installationen übernimmt 3S keine Haftung, sofern diese nicht vorgängig dokumentiert
wurden. Ebenso besteht keine Haftung für Schäden infolge mangelhafter Vorleistungen,
Vorschäden, Materialermüdung oder Bewegungen des Baukörpers.
11. Änderungen, Zusatz- und Regiearbeiten
Änderungen bezüglich Ausführung, Materialien, Mengen oder Termine führen zu
entsprechenden Anpassungen von Preis und Lieferzeit. Zusatzarbeiten, die nicht Bestandteil
des ursprünglichen Auftrags sind, werden nach Aufwand oder gemäss Nachtragsofferte
verrechnet.
12. Koordination mit Dritten
3S haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch andere Unternehmer, Bauleitung
oder mangelhafte Vorleistungen verursacht werden.13. Prüf- und Mitwirkungspflicht / Abnahme
Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
Die Inbetriebnahme oder Nutzung des Werks gilt als Abnahme.
14. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des OR. Nicht unter die
Gewährleistung fallen normale Abnutzung, unsachgemässe Nutzung, Eingriffe Dritter,
mangelnde Wartung oder äussere Einwirkungen. Bei berechtigten Mängeln entscheidet 3S
über Nachbesserung, Ersatz oder angemessene Preisreduktion.
15. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Haftung von 3S auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn
ist ausgeschlossen.
16. Materialeigenschaften
Naturmaterialien wie Holz können Farb-, Struktur- und Massabweichungen aufweisen.
Solche materialtypischen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
17. Annullation und Rücktritt
Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist nur möglich, solange noch keine
Materialbestellung erfolgt oder Produktion begonnen wurde. Bereits entstandene Kosten
werden in Rechnung gestellt.
18. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und gemäss den geltenden
schweizerischen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der 3S- Schreinerservice
GmbH in Kloten.
Kloten, Juli 2023